Anwalt Arbeitsrecht München

Rechtsanwalt für Abreitsrecht Steinbacher zeitsparend, erfolgsorientiert und flexibel!

Sie suchen dringend nach einem guten Anwalt für Arbeitsrecht in München? In Rechtsanwalt Philipp Steinbacher haben Sie einen zuverlässigen, fachkundigen und kompetenten Fachanwalt an Ihrer Seite. Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Rechtsanwalt Steinbacher vertritt Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht über alle Instanzen hinaus.

Die kompetenten Fachanwälte der Kanzlei Steinbacher sind im breiten Gebiet des Arbeitsrechts bestens bewandert. Unser Fokus liegt auf ein langfristige Zusammenarbeit und Konfliktlösung für unsere Mandanten. Dabei stehen die Interessen unserer Mandanten immer im Vordergrund und wir versuchen für Sie immer eine gerechte und zufriedenstellende Lösung zu finden.

…und das alles zeitsparend, erfolgsorientiert und flexibel!

  Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher ist seit mehr als 20 Jahren als Jurist in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher finden Sie unter:

„Über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher“.

Hier alle Informationen zu

Ihre Vorteile bei unserer Kanzlei in München

Diese Vorteile bieten wir Ihnen:

  • Jahrelange Erfahrung als Anwalt für Arbeitsrecht vor dem Arbeitsgericht
  • Schnelle und flexible Vergabe von Terminen – auch in den Abendstunden!
  • Fachliche Kompetenz und Weiterbildung der kompletten Kanzlei
  • Vertrauen und Menschlichkeit
Unsere Schwerpunkte

Unsere renommierte Kanzlei Steinbacher für Arbeitsrecht in München hat sich unter anderem auf folgende Bereiche spezialisiert:

Die anwaltliche Vertretung ist nicht nur auf den Raum München festgelegt. Im ganzen Gebiet der Bundesrepublik wird Philipp Steinbacher Sie als Fachanwalt vertreten. Bei allen Leistungen erwartet Sie eine anwaltliche Beratung und Vertretung auf höchstem, fachlichem Niveau.

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Jahre Erfahrung
Kollegen
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Top-Bewertungen bei Anwalt.de
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zufriendene Klienten

Kanzlei für Arbeitsrecht Steinbacher: Wir sind für Sie da!

Lernen Sie unser Team kennen:

Anwalt Arbeitsrecht München
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Philipp Steinbacher absolvierte an der Ludwigs-Maximilians-Universität München sein rechtswissenschaftliches Studium, welches er mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen im Jahre 2002 abschloss. Noch während des Studiums war er persönlicher Assistent von Prof. Dr. Dr. Heinrich Scholler an der LMU im Institut für Politik und Öffentliches Recht.

Rechtsanwältin, Partnerin Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht & Vergaberecht

Susanna Biernath ist seit 2011 als Rechtsanwältin zugelassen und war seit Mai 2011 gemeinsam mit Philipp Steinbacher in der Kanzlei Leisner Steinbacher Baum tätig.

Seit 2018 ist Susanna Biernath Fachanwältin für Verwaltungsrecht und seit 2021 Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht & Vergaberecht.

FRANK JAEGER
Rechtsanwalt, Partner Dipl.-Kfm. (Univ.) Fachanwalt für Insolvenzrecht

Frank Jaeger studierte von 1990 bis 1995 Betriebswirtschaftslehre und Philosophie in Bamberg und anschließend von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaften an der LMU München.
Im Jahr 2002 erfolgte nach dem Referendariat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der Eintritt in eine internationale Insolvenzverwaltungskanzlei mit Sitz in Ulm, für die er bis 2007 tätig war; dabei ab 2005 als Prokurist und Niederlassungsleiter des Standortes in Münster / Wstf.

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Rechtsanwältin

Nach dem Abitur am Adolf-Weber-Gymnasium, München widmete Nehir Aydogan sich dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian Universität München.

Schon während des Studiums sammelte Frau Aydogan Erfahrungen in diversen Anwaltskanzleien und war bei der Refugee Law Clinic Munich e.V. tätig.  Nach dem ersten Staatsexamen im Jahr 2018 absolvierte sie ihr Referendariat u.a. am Oberlandesgericht München. Nach dem zweiten Staatsexamen im Mai 2020 erhielt Frau Aydogan die Anwaltszulassung.

Rechtsanwältin Aydogan hat ihre Tätigkeitsschwerpunkten im Vertrags-, Arbeitsrecht und allgemeinen Zivilrecht.

Stimmen unserer Mandanten

Philipp Steinbacher ist ein souveräner und erfahrener Meister seines Fachs. Eine seiner Stärken ist die profunde Kenntnis beider Seiten, Arbeitgeberseite UND Arbeitnehmerseite.

Karl H. 

Herr Steinbacher ist ein exzellenter Fachmann in Sachen Arbeitsrecht. Seine Beratung sowie seine Einschätzungen haben Hand und Fuß, und er besticht überdies mit Offenheit und Ehrlichkeit. Ich kann ihn nur bestens empfehen!

Barbara S.

 

Für wen übernimmt die Kanzlei Steinbacher die rechtliche Vertretung?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in München übernimmt die Vertretung für folgende Klientengruppen:

Unverbindliche
Beratung
Unverbindliche
Beratung

Was erwartet Sie beim ersten Besuch in der Kanzlei Steinbacher?

Beim ersten Besuch in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in München erhalten Sie eine kostenpflichtige Erstberatung. Die arbeitsrechtliche Erstberatung wird durch einen spezialisierten Rechtsanwalt durchgeführt wird.

In erster Linie erfolgt eine umfassende Prüfung Ihrer Unterlagen. Dies schließt beispielsweise Arbeitsverträge oder andere Verträge und den betreffenden Schriftverkehr ein. Zudem ist es anzuraten, dass Sie uns den Fall mündlich aus Ihrer Sicht schildern. Wir halten Ihre Aussagen schriftlich fest, um alle Aspekte später beleuchten zu können.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München bewerten wir den individuellen Sachverhalt nach den geltenden rechtlichen Gesichtspunkten und zeigen mögliche Lösungswege auf. Natürlich stehen dabei ausschließlich Ihre Interessen und Ziele im Vordergrund.

Auch die Kostenfrage und die tatsächlichen Erfolgsaussichten werden beim ersten Gespräch angesprochen. Wir erstellen eine Kalkulation, welche Ihnen einen ungefähren Überblick über die zu erwartenden Kosten gibt. Im Zusammenhang mit den Erfolgsaussichten skizzieren wir mögliche Vorgehensweisen und sprechen eine persönliche Empfehlung aus.

Möchten Sie nach dem Erstgespräch nicht unsere Dienste als Anwalt für Arbeitsrecht in München in Anspruch nehmen, erhalten Sie zwar eine Kostenrechnung, diese bezieht sich aber lediglich auf die Gebühren für die Erstberatung, basierend auf dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). So berechnen wir für die Erstberatung 190 Euro netto, zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer.

Sind wir dagegen als Anwalt für Arbeitsrecht im Rahmen des Erstgesprächs anwaltlich tätig gewesen, beispielsweise in Form einer Vertragsgestaltung, werden andere Gebühren erhoben.

Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt für Arbeitsrecht?

Es gibt unterschiedliche Wege, die Kosten unserer Leistungen abzurechnen, die sich wie folgt aufteilen:

  • Abrechnung vom Ausgangspunkt der gesetzlichen Gebühren
  • Abrechnung vom Ausgangspunkt der Vergütungsvereinbarung

Bei der Abrechnung, die vom Ausgangspunkt der gesetzlichen Gebühren (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) erfolgt, richtet sich die Kostenhöhe in erster Linie nach dem individuellen Streitwert. Entscheidend ist bei der Kostenbestimmung auch, wie die Tätigkeit des Rechtsanwalts genau aussieht. Voraussetzung für diese Art der Kostenabrechnung ist, dass wir keine anderweitige Vergütungsvereinbarung mit Ihnen getroffen haben.

Liegt dagegen eine Vergütungsvereinbarung vor, so kommt die zweite Abrechnungsform zum Tragen. Wie der Name bereits erahnen lässt, vereinbaren wir mit Ihnen ein fixes Honorar für unsere Tätigkeit als Fachanwalt. Den Stundensatz machen wir individuell mit Ihnen aus und erstellen für Sie dann adäquat eine genaue Erfassung unserer Anwaltsstunden. Mehr über Anwaltskosten

FAQ - Häufige Fragen

Im ersten Schritt wird die Klage bei dem Arbeitsgericht eingereicht, welches dann darüber entscheidet, ob eine Klageerhebung stattfindet oder nicht. Kommt es zu einer Klageerhebung, wird ein Termin für eine sogenannte Güteverhandlung festgesetzt. Dieser Termin wird an beide Parteien versandt, im Falle des Beklagten zusammen mit einer Kopie der Klageschrift.

In dieser ersten Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht geht es primär darum, beide Seiten auf den Weg zu einer gütlichen Einigung zu bringen. Handelt es sich um eine Klage in Sachen Kündigungsschutz, läuft es oftmals auf eine vergleichsweise Einigung hinaus. Die Partei, welche die Kündigung angegriffen hat, nimmt diese an. In diesem Fall wird eine Abfindungszahlung geleistet.

Wird in der Güteverhandlung keine Einigung erzielt, so geht der Prozess seinen weiteren Gang. Im weiteren Verlauf muss von beiden Parteien ein Sachvortrag in schriftlicher Form erfolgen, den wir für Sie als Fachanwalt prüfen. Das Arbeitsgericht prüft den Sachverhalt eingehend und legt einen Kammertermin fest. Im Rahmen des Kammertermins ist ein Urteil möglich.

Der Urteilsspruch bei der Güteverhandlung ist nicht möglich, da in diesem Rahmen die Einigung im Vordergrund steht. Sollte allerdings die Kläger- oder Beklagten-Seite nicht zum Termin der Güteverhandlung erschienen sein, kann das Arbeitsgericht ein sogenanntes Versäumnisurteil aussprechen.

Nein, dies ist ein weitverbreiterter Irrtum. Sie haben in Deutschland kein Recht auf eine Abfindung bei einer Kündigung oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die ausführliche Aufklärung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Denn natürlich gibt es auch in diesem Bereich immer Ausnahmen von der Regel.

Wurde etwa ein Sozialplan zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber geschlossen, kann der Fall schon wieder anders aussehen. Ist in diesem Sozialplan eine Abfindung geregelt, so können Sie Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber natürlich durchsetzen. Existiert kein Sozialplan, in welchem eine Abfindungsregelung enthalten ist, haben Sie mit einer Klage auf Abfindung nur in sehr seltenen Fällen Aussicht auf Erfolg.

Bei der Vertretung von Betriebsräten setzen wir uns für Ihre Interessen ein. Dies gilt etwa für das Mitbestimmungsrecht, was Ihnen gegenüber dem Arbeitgeber rechtlich gesehen zusteht. Auch im Rahmen von kollektivrechtlichen Belangen ist es uns möglich, für Sie tätig zu werden.

Jetzt Kontakt mit der Kanzlei Steinbacher aufnehmen!

Möchten Sie unsere Dienste als Anwalt für Arbeitsrecht in München in Anspruch nehmen? Dann setzen Sie sich mit der Kanzlei Steinbacher in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Erstgespräch. Ob telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Kontaktformular, wir bieten Ihnen eine schnelle, flexible Terminvergabe. Wir beraten Sie in unserer Kanzlei in allen Sparten dieses Sektors und bieten Ihnen noch weitere Beratungsschwerpunkte, wie etwa privates und öffentliches Baurecht.bester-anwalt-arbeitsrecht-muenchen