Anwalt Abfindung München
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin und wir klären Sie über die rechtliche Vorgehensweise bei einer Abfindung auf.
Kurzcheck
- ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindungen besteht nicht – auch nicht bei einer ungerechtfertigten Entlassung
- oft werden dennoch Aufhebungsverträge angeboten – für Arbeitgeber eine sinnvolle Alternative zu langen Gerichtsverfahren
- die Höhe variiert – üblich sind bei betriebsbedingten Kündigungen 50 bis 100 Prozent eines Monatsgehalts in Brutto pro Beschäftigungsjahr
- Abfindungshöhen sind von Branche zu Branche verschieden
Soforthilfe beim Anwalt
bei einer Abfindung
Hohe Abfindungssummen bei Kündigungen im Managementbereich sind keine Seltenheit und das trotz vorheriger Skandale oder Fehlverhalten seitens des Managers.
Bestes Beispiel ist hierfür die horrend hohe Abfindungssumme, die der Ex-VW-Chef Winterkorn erhalten hat. Doch, wie sieht es mit Abfindungen in anderen Bereichen aus, etwa für normale Arbeitnehmer?
Mit Ausnahme von Abfindungsansprüchen nach § 1a KSchG und Sozialplanabfindungsansprüchen bestehen im deutschen Arbeitsrecht keine gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die Zahlung einer Abfindung.
Dennoch wird meist im Rahmen einer Entlassung eine finanzielle Entschädigung angeboten oder nach Androhung von rechtlichen Schritten gezahlt. Ziel von Arbeitgebern ist es, auf diese Weise ein langwieriges Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden.
Entscheidend ist, dass Sie als Arbeitnehmer Ihre Handlungsmöglichkeiten im Rahmen von Aufhebungsvertrag und Kündigung kennen. Als Fachanwalt berät Sie Philipp Steinbacher individuell und erfolgsorientiert.
Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher ist seit mehr als 20 Jahren als Jurist in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher finden Sie unter:
Die Kanzlei Steinbacher Rechtsanwälte
Lernen Sie unser Team kennen:

Philipp Steinbacher absolvierte an der Ludwigs-Maximilians-Universität München sein rechtswissenschaftliches Studium, welches er mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen im Jahre 2002 abschloss. Noch während des Studiums war er persönlicher Assistent von Prof. Dr. Dr. Heinrich Scholler an der LMU im Institut für Politik und Öffentliches Recht.

Susanna Biernath ist seit 2011 als Rechtsanwältin zugelassen und war seit Mai 2011 gemeinsam mit Philipp Steinbacher in der Kanzlei Leisner Steinbacher Baum tätig.
Seit 2018 ist Susanna Biernath Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Frank Jaeger studierte von 1990 bis 1995 Betriebswirtschaftslehre und Philosophie in Bamberg und anschließend von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaften an der LMU München.
Im Jahr 2002 erfolgte nach dem Referendariat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der Eintritt in eine internationale Insolvenzverwaltungskanzlei mit Sitz in Ulm, für die er bis 2007 tätig war; dabei ab 2005 als Prokurist und Niederlassungsleiter des Standortes in Münster / Wstf.

Nach dem Abitur am Adolf-Weber-Gymnasium, München widmete Nehir Aydogan sich dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian Universität München.
Rechtsanwältin Aydogan hat ihre Tätigkeitsschwerpunkten im Vertrags-, Arbeitsrecht und allgemeinen Zivilrecht.
Stimmen unserer Mandanten
Philipp Steinbacher ist ein souveräner und erfahrener Meister seines Fachs. Eine seiner Stärken ist die profunde Kenntnis beider Seiten, Arbeitgeberseite UND Arbeitnehmerseite.
Karl H.
Herr Steinbacher ist ein exzellenter Fachmann in Sachen Arbeitsrecht. Seine Beratung sowie seine Einschätzungen haben Hand und Fuß, und er besticht überdies mit Offenheit und Ehrlichkeit. Ich kann ihn nur bestens empfehen!
Barbara S.
Weitere Google Rezensionen
STEINBACHER | RECHTSANWÄLTE - Fachanwalt für Arbeitsrecht München - Kündigungsschutzklagen Abfindungen Aufhebungsvertrag 143 Google Bewertungen Monika Slupska20. März, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich war sehr Zufrieden mit der professionellen und Kompetenten Unterstützung. Schon beim ersten Gespräch hat mich professionell beraten und Mut gegeben. Frau Igret hat sich Zeit genommen um meinen Fall zu analysieren. Kommunikation war transparent und war jede Zeit gut informiert. der Ausgang meines Falls war dank der engagierten Arbeit von Frau Igret positiv, und ich kann nur wärmstens empfehlen. Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit!!! Nina D.12. März, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Frau Nehir Igret hat mich in meiner arbeitsrechtlichen Angelegenheit hervorragend beraten und eine deutlich höhere Abfindung für mich herausgeholt, als ich erwartet hatte. Sie ist fachlich top, verhandlungsstark und dabei immer empathisch. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt – immer rechtzeitige Kontaktaufnahme per Email oder per Telefon. Der erste Termin vor Ort fand am gleichen Tag statt. Absolut empfehlenswert! Vielen herzlichen Dank! Nina Hoedel4. März, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Schnelle und kompetente Beratung durch Frau Verhoef. Sie war immer gut erreichbar und hat mich perfekt und professionell unterstützt. Egal ob persönlich, telefonisch oder schriftlich, es war immer möglich Rückfragen zu stellen, alle Schritte wurden verständlich erklärt und so konnte schnell das gewünschte Ergebnis erreicht werden. Montana Naomi2. März, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann Frau Verhoef uneingeschränkt empfehlen! Sie hat mich in meiner arbeitsrechtlichen Angelegenheit kompetent, engagiert und mit großem Fachwissen beraten. Dank ihrer Unterstützung habe ich ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Eine äußerst professionelle und vertrauenswürdige Anwältin, bei der man in den besten Händen ist! Plazinic Jovana20. Februar, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Mein erster positiver Eindruck war, dass sich Frau Verhoef kurzfristig die Zeit für die Prüfung meines Falles genommen hat. Dieser Eindruck bestätigte sich bereits bei unserem ersten Gespräch. Frau Verhoef ist wirklich sehr kompetent und hat mich ausführlich beraten und alle weiteren Schritte erklärt. Ich möchte mich nochmals für die prompte Hilfe bedanken. Sie waren immer erreichbar und sehr zuverlässig. Eine Anwältin, die zu ihrem Wort steht, ihre Mandanten ernst nimmt und wirklich engagiert ist. 👍🏽 Danke. Cristiane Miranda17. Februar, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. I am very happy with Mrs Verhoef's excellent work and would like to thank her for the successful outcome of my case. She is very professional, efficient and committed. She was always willing to address my questions and giving me feedback on the progress of the case and suggestions. She is also friendly and accesible to communicate with, even in English as I am not fluent in German. I would certainly recommend Mrs Verhoef and Steinbacher Rechtsanwälte. Tatjana Schwarz14. Februar, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein ganz herzliches Dankeschön an Frau Igret für Ihre hervorragende Arbeit. Diese Kanzlei ist sehr zu empfehlen. Lydia Carfora29. Januar, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Betreut wurde ich von Frau Lienke Verhoef in Sachen Arbeitsrecht. Ich habe mich vom ersten Tag an sehr gut betreut gefühlt. Der persönliche, telefonische sowie schriftlicher Kontakt war immer sehr aufschlussreich/informativ. Die wenigen Rückfragen wurden verständlich erklärt. Der Ausgang des Rechtsstreits ist für sehr zufriedenstellend abgeschlossen worden. Bitte nehmen Sie hiermit meinen allerherzlichsten Dank entgegen. Erwähnenswert ist hier auch das sehr freundliche Personal am Empfang! Vielen Dank! Roger Olesch29. Januar, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich möchte mich sehr herzlich bei Frau Igret für Ihre hervorragende Arbeit mit einem bestmöglichen Ergebnis bedanken. Frau igret beantwortete geduldig, prompt und äußerst kompetent meine zahlreichen Fragen. Mit Ihrer Klarheit und Sachlichkeit einerseits und ihrer emotional unterstützenden Art andererseits war sie mir eine extrem große Hilfe. Ich empfehle Frau Igret und damit diese Kanzlei uneingeschränkt und unbedingt weiter.Verifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
Wen vertritt die Kanzlei Steinbacher
Unsere Rechtsanwaltskanzlei übernimmt die Vertretung von Mandanten, die rechtliche Unterstützung von folgenden Klientengruppen:
Beratung bei Abfindung
- Schnelle Termine
- Fachnanwalt Beratung
- Über 12 Jahre Erfahrung
- postiv bewertet bei Anwalt.de
Beratung bei Klage
- Schnelle Beratungstermine
- Beratung durch einen Fachanwalt
- 12 Jahre Rechtstreit Erfahrung
- Sehr gut bei Anwalt.de bewertet
Der Aufhebungsvertrag und die Abfindung
Wurde einem Arbeitnehmer aus triftigen Gründen gekündigt, besteht immer noch die Möglichkeit, den Fall vor das Arbeitsgericht zu bringen und Erfolg zu haben. Dies gilt besonders dann, wenn die genannten Gründe für die Kündigung nicht ausreichen oder der Arbeitgeber seiner Beweislast nicht nachkommt. So kann das Arbeitsgericht entscheiden, dass die Entlassung ist und das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht. Meist sind damit auch hohe Prozesskosten verbunden, was besonders für langwierige Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht gilt.
Und es kommen noch andere Kosten auf den Arbeitgeber zu, wenn die Kündigung sich als unwirksam herausstellt. So ist rückwirkend der Lohn zu zahlen, sogenannter Annahmeverzugslohn, für den Zeitraum zwischen der Kündigung und der Verkündung des Urteils, welches die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt. Um diesen finanziellen Belastungen zu entgehen, hat der Arbeitgeber ein großes Interesse, frühzeitig einen Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schließen. In diesem ist schriftlich festgehalten, ob eine Abfindung gezahlt wird und wie hoch diese dann schließlich ausfällt.
Sinn einer Abfindungssumme, welche im besagten Aufhebungsvertrag steht, ist, dass der gekündigte Arbeitnehmer eine adäquate Entschädigung für den Wegfall der Arbeitsstelle erhält. Sollte die Entlassung nicht wirksam sein, so sind hohe Abfindungssummen möglich. Die Höhe einer gezahlten Entschädigung ist auch immer abhängig davon, wie lange das Beschäftigungsverhältnis und in welcher Sparte es bestanden hat. Natürlich hat auch ein geschicktes Verhandeln seitens Ihres Anwalts einen Einfluss auf die Höhe Ihres Geldanspruchs.
In der Regel ist es möglich, eine Abfindungshöhe zu erreichen, die zwischen einem halben und einem kompetenten Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr beträgt. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass Sie bei einer Kündigung nicht gleich einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Besser ist es, wenn Sie betonen, dass Sie Ihre Arbeit behalten möchten. Mehr zu Aufhebungsvertrag
Welche Bedingungen müssen bei einer betriebsbedingten Kündigung erfüllt sein?
Bei Entlassungen, die aus betriebsbedingten Gründen erfolgen, haben Sie in den meisten Fällen gute Erfolgsaussichten, eine entsprechende, finanzielle Entschädigung zu erhalten. Allerdings kommt es in diesem Zusammenhang auf verschiedene Punkte an:
- Auf das Arbeitsverhältnis muss das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden:
Voraussetzungen hierfür ist, dass das Arbeitsverhältnis schon mindestens ein halbes Jahr besteht und der Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt hat, die dort in Vollzeit arbeiten. Kleinere Betriebe unterliegen also nicht dem Kündigungsschutzgesetz und Sie haben kaum Chancen, einen Geldanspruch zu erhalten. Mehr zu Kündigungsschutzklage Kleinbetrieb - Manche betriebliche Vorkommnisse machen eine Kündigung unumgänglich:
Ob eine erhebliche Reduzierung im Auftragssektor oder eine schlechte Finanzlage, all das sind Gründe, die eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen kann.
Gibt es einen Abfindungsanspruch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Generell stehen die Chancen denkbar schlecht, bei einer Entlassung des Arbeitnehmers eine Abfindungszahlung zu erstreiten. Hat der Arbeitnehmer selbst gekündigt, besteht für den Arbeitgeber keine Veranlassung mehr eine Abfindung zu zahlen.
Denkbar ist jedoch, im Vorfeld eine Entschädigungssumme auszuhandeln. Dafür sollte der Arbeitnehmer das Gespräch mit den Arbeitgeber suchen. So ist es möglich, sich mit dem Arbeitgeber auf eine gewisse Entschädigungssumme zu einigen und in der Folge der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zuzustimmen.
Allerdings besteht für den Arbeitgeber keinerlei Verpflichtung, in die Zahlung der geforderten Abfindungszahlung einzuwilligen. Es handelt sich dann um eine freiwillige Leistung seitens des Arbeitgebers, um einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung zu entgehen.
Sollte die Abfindungszahlung und somit die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Interesse der betrieblichen Vorgänge liegen, so erfolgt meist die Zustimmung zu einer Abfindungszahlung.

Welchen Anspruch hat man nach Betriebszugehörigkeit?
Die Höhe des Abfindungbetrages ist zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei verhandelbar. Wesentliche Faktoren sind die Risikopositionen Parteien, insbesondere das vermutete Prozessrisiko der Parteien und das Annahmeverzugsrisiko des Arbeitgebers.
In der Regel ist es möglich bei einer betriebsbedingten Kündigung, eine Abfindungshöhe zu erreichen, die zwischen einem halben und einem kompetenten Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr beträgt.
Was kann Rechtsanwalt Steinbacher für Sie tun?
Rechtsanwalt Steinbacher als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Abfindung steht Ihnen in allen Fragen und Fällen rund um den Kündigungsschutz, Entschädigungszahlungen und mehr zur Seite. Dies beginnt bereits bei einer ersten Beratung und bedeutet natürlich auch eine eventuell erforderliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Im Rahmen der Erstberatung klärt Sie Rechtsanwalt Steinbacher über die Möglichkeit auf, eine Abfindungszahlung zu erhalten oder in welcher Höhe diese denkbar ist.
Es ist nicht außer Acht zu lassen, dass eine Entlassung einen erheblichen Einschnitt im Leben bedeutet. Dies gerade auch im finanziellen Sinne, sodass eine Abfindungszahlung auch die Zeit bis zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle überbrücken soll. Dabei muss nicht immer der gerichtliche Weg bestritten werden. Oft ist es möglich, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich einigen. Auch in diesem Fall steht Ihnen Rechtsanwalt Steinbacher in München und auf bundesweiter Ebene zur Seite.
Diese Fragen interessieren unsere Mandanten:
Ist Abfindung Einkommen?
Generell zählt eine Abfindung zum Einkommen, da sie ebenfalls zur Bestreitung des Unterhalts genutzt wird. Dies gilt auch für Sonderzuwendungen oder andere, zusätzliche Zahlungen.
Ist eine Abfindung steuerfrei?
Eine Abfindungszahlung ist seit 2006 in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn. Da eine Abfindung jedoch nicht regelmäßig gezahlt wird, sondern zu den außerordentlichen Einkünften gehört, kann sie nach der sogenannten Fünftelregelung besteuert werden.
Werden Abfindungen wie im Regelfall wegen der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt, bilden sie kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und sind daher auch nicht beitragspflichtig.
Besteht Anspruch auf Abfindung nach einem Arbeitsunfall?
Nein, generell haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, wenn Sie nach einem Arbeitsunfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. So ist eine Kündigung in diesem Fall möglich, ohne eine Abfindung durch den Arbeitgeber zu erhalten.
