Fristlose Kündigung

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Fristlose Kündigung Anwalt

Soforthilfe beim Anwalt bei bei einer Fristlosen Kündigung

Bei einer fristlosen Kündigung wird das Beschäftigungsverhältnis auf der Stelle beendet, ohne dass die sonst geltenden Kündigungsfristen zum Tragen kommen. Die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers bedeutet besonders für den Arbeitnehmer eine erhebliche Belastung. Immerhin muss er sich sofort nach einer neuen Stelle umsehen, ohne den ansonsten gesetzlich gewährten Zeitraum nach Aussprache einer Entlassung zu nutzen.

Es handelt sich um eine außerordentliche Entlassung, mit der bestimmte Voraussetzungen verbunden sind.Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Die fristlose Entlassung im Kurzcheck
  • der Kündigungsgrund ist entscheidend für die Abwägungen von sozialen Interessen auf beiden Seiten,
    Arbeitnehmer und Arbeitgeber, muss stattfinden
  • vor Aussprache der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses ist der Betriebsrat anzuhören (sofern vorhanden)

philipp-steinbacher-arbeitsrecht-muenchen-80x80Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher ist seit mehr als 20 Jahren als Jurist in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher finden Sie unter:

„Über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher“.

Ihnen wurde fristlos gekündigt – so sollten Ihre nächsten Schritte aussehen:

  • Holen Sie sich Hilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Schnelles Handeln ist wichtig – bei Kündigungen gelten bestimmte Fristen, innerhalb derer Sie Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben müssen (3-Wochen-Frist)

Die Kanzlei Steinbacher Rechtsanwälte

Lernen Sie unser Team kennen:

Rechtsanwalt München Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Philipp Steinbacher absolvierte an der Ludwigs-Maximilians-Universität München sein rechtswissenschaftliches Studium, welches er mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen im Jahre 2002 abschloss. Noch während des Studiums war er persönlicher Assistent von Prof. Dr. Dr. Heinrich Scholler an der LMU im Institut für Politik und Öffentliches Recht.

Rechtsanwältin München Arbeitsrecht
Rechtsanwältin, Partnerin Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Susanna Biernath ist seit 2011 als Rechtsanwältin zugelassen und war seit Mai 2011 gemeinsam mit Philipp Steinbacher in der Kanzlei Leisner Steinbacher Baum tätig.

Seit 2018 ist Susanna Biernath Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Rechtsanwalt, Partner Dipl.-Kfm. (Univ.) Fachanwalt für Insolvenzrecht
FRANK JAEGER
Rechtsanwalt, Partner Dipl.-Kfm. (Univ.) Fachanwalt für Insolvenzrecht

Frank Jaeger studierte von 1990 bis 1995 Betriebswirtschaftslehre und Philosophie in Bamberg und anschließend von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaften an der LMU München.
Im Jahr 2002 erfolgte nach dem Referendariat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der Eintritt in eine internationale Insolvenzverwaltungskanzlei mit Sitz in Ulm, für die er bis 2007 tätig war; dabei ab 2005 als Prokurist und Niederlassungsleiter des Standortes in Münster / Wstf.

RA Nehir Aydogan
Rechtsanwältin

Nach dem Abitur am Adolf-Weber-Gymnasium, München widmete Nehir Aydogan sich dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian Universität München.

Schon während des Studiums sammelte Frau Aydogan Erfahrungen in diversen Anwaltskanzleien und war bei der Refugee Law Clinic Munich e.V. tätig.  Nach dem ersten Staatsexamen im Jahr 2018 absolvierte sie ihr Referendariat u.a. am Oberlandesgericht München. Nach dem zweiten Staatsexamen im Mai 2020 erhielt Frau Aydogan die Anwaltszulassung.

Rechtsanwältin Aydogan hat ihre Tätigkeitsschwerpunkten im Vertrags-, Arbeitsrecht und allgemeinen Zivilrecht.

Stimmen unserer Mandanten

Philipp Steinbacher ist ein souveräner und erfahrener Meister seines Fachs. Eine seiner Stärken ist die profunde Kenntnis beider Seiten, Arbeitgeberseite UND Arbeitnehmerseite.

Karl H. 

Herr Steinbacher ist ein exzellenter Fachmann in Sachen Arbeitsrecht. Seine Beratung sowie seine Einschätzungen haben Hand und Fuß, und er besticht überdies mit Offenheit und Ehrlichkeit. Ich kann ihn nur bestens empfehen!

Barbara S.

 

Für wen übernimmt die Kanzlei Steinbacher die anwaltliche Vertretung

Unsere Rechtsanwaltskanzlei übernimmt die Vertretung von Mandanten, die rechtliche Unterstützung von folgenden Klientengruppen:

Unverbindliche
Beratung bei Fristlosen Kündigung
Unverbindliche
Beratung bei Klage

Gründe für Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigungen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden:

Wichtiger Grund

Die Beendigung des Angestelltenverhältnisses muss aufgrund eines wichtigen Grundes erfolgen. Dieser muss so gewichtig sein, dass dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsverhältnis bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfristen nicht zumutbar ist. Liegt kein wichtiger Grund vor, ist die Entlassung nicht rechtmäßig erfolgt.

Erklärungsfrist von zwei Wochen

Im Rahmen einer außerordentlichen Entlassung gilt eine sogenannte Erklärungsfrist von 2 Wochen, festgehalten im § 626, Abs. 2 im BGB. Der Beginn der Erklärungsfrist wird von der Kenntnis von den für die Entlassung maßgebenden Tatsachen abgängig gemacht. Ab diesem Zeitpunkt muss das Kündigungsschreiben innerhalb von zwei Wochen zugestellt werden.

Wann ist bei einer außerordentlichen Kündigung eine umfassende Interessenabwägung nötig?

Basiert die Entlassung auf einem schwerwiegenden Grund, so ist eine Interessenabwägung beider Seiten vorzunehmen. So wird der Schwere des Fehlverhaltens beispielsweise die Dauer des Arbeitsverhältnisses gegenübergestellt.

Wann reicht eine Abmahnung nicht mehr aus?

Bei Fehlverhalten seitens des Arbeitnehmers ist grundsätzlich vor Ausspruch einer Entlassung eine Abmahnung auszusprechen, damit der Arbeitnehmer die Gelegenheit hat, das Fehlverhalten zu korrigieren. In der Abmahnung wird bereits auf die mögliche fristlose Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses hingewiesen.

Es gibt allerdings auch Tatbestände, bei welchen eine Abmahnung nicht mehr erforderlich ist und dem Arbeitnehmer gleich außerordentlich gekündigt wird. Dies gilt besonders bei Straftaten, welche innerhalb des Betriebs erfolgt sind.

Wichtige Fragen:

Im Zusammenhang mit einer fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses tauchen immer wieder Unklarheiten auf. Im Folgenden haben wir Ihnen Fragen aufgelistet, die häufig in diesem Rahmen gestellt werden:

Ja, eine fristlose Entlassung des Arbeitsverhältnisses ist auch während der Krankschreibung des Arbeitnehmers möglich. Eine Krankschreibung, sprich ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit schützt nicht vor einer Kündigung der Arbeitsstelle.

Schwerwiegende Verstöße am Arbeitsplatz erlauben eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ohne vorab eine Abmahnung auszusprechen zu müssen.

Ja, nach der Probezeit kann der Arbeitgeber den Azubi sogar nur noch fristlos kündigen, was jedoch wieder das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Entlassung verlangt.

Urlaub, der dem Arbeitnehmer nach einer fristlosen Entlassung noch zusteht, verfällt nicht. Offene Urlaubstage muss der Arbeitgeber mit der letzten Gehaltsabrechnung abgelten.

Die Zulässigkeit richtet sich nach den angegeben Gründen und deren Schwere. Als schwerwiegend und gerechtfertigt gelten etwa Arbeitsverweigerung oder ungenehmigter Urlaubsantritt. Meist wird auch im Kleinbetrieb eine vorherige Abmahnung ausgesprochen. Handelt es sich um ein grobes Fehlverhalten am Arbeitsplatz, entfällt diese.

Die Unwirksamkeit von außerordentlichen Kündigungen ist insbesondere bei folgenden Konstellationen denkbar:

  • Anhörung des Betriebsrats wurde versäumt
  • Angestellte befindet sich im Mutterschutz
  • Angestellte sind in Elternzeit
  • es handelt sich um ein Mitglied des Betriebsrats
  • bei schwerbehindertem Arbeitnehmer muss das Integrationsamt zustimmen
Rechtsanwalt Arbeitsrecht München
Was kann ich für Sie tun?

Fristlose Kündigungen des Arbeitsverhältnisses erfordern ein umsichtiges und zeitnahes Handeln, um sie auf ihre Wirksamkeit prüfen zu können.

Neben dem Versuch sich mit dem Arbeitgeber gütlich zu einigen, ist unbedingt die 3-Wochen-Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu wahren.

Rechtsanwalt Steinbacher in München ist in Sachen fristlose Kündigungen für Sie da, berät Sie und vertritt Ihre Interessen vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Unsere Leistungen als Fachanwälte