Resturlaub bei Aufhebungsvertrag
Wie wird der Resturlaub und Urlaubsanspruch beim Aufhebungsvertrag verrechnet?
Sollte es aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich sein, dass der Arbeitnehmer seinen restlichen Urlaub nimmt, ist eine Auszahlung der noch ausstehenden Urlaubstage seitens des Arbeitgebers erforderlich bei einem Aufhebungsvertrag.
Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher ist seit mehr als 20 Jahren als Jurist in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher finden Sie unter:
Wird der Resturlaub auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Resturlaub, für den der Arbeitnehmer eine finanzielle Entschädigung erhalten hat, wird auf den Bezug von Arbeitslosengeld angerechnet. Es wird für die Zeit des Urlaubsanspruchs kein Arbeitslosengeld gezahlt.
Empfehlenswert ist es, vorher eine Aufstellung zu machen, wie hoch der Urlaubsanspruch ist. Ein Fachanwalt an Ihrer Seite hilft Ihnen dabei, damit Ihnen beim Jahresurlaub kein Fehler unterläuft.
Wird das Arbeitsverhältnis beispielsweise im ersten Arbeitshalbjahr beendet, wird der Resturlaub auf die Monate hochgerechnet. Anders sieht der Fall dagegen aus, wenn die Auflösung in der zweiten Jahreshälfte erfolgt. Dann besteht ein Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.
Spezialist für Aufhebungsvertrag
Beratung
- Schnelle Beratungstermine bei Aufhebungsvertrag
- Beratung durch einen Fachanwalt für Aufhebungsverträge
- 12 Jahre Rechtstreit Erfahrung
- Sehr gut bei Anwalt.de bewertet