Resturlaub bei Aufhebungsvertrag

Was passiert mit dem Resturlaub beim Aufhebungsvertrag? Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Steinbacher informiert!
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Wie wird der Resturlaub und Urlaubsanspruch beim Aufhebungsvertrag verrechnet?

philipp-steinbacher-arbeitsrecht-muenchen-80x80Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher ist seit mehr als 20 Jahren als Jurist in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher finden Sie unter:

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Wird der Resturlaub auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Resturlaub, für den der Arbeitnehmer eine finanzielle Entschädigung erhalten hat, wird auf den Bezug von Arbeitslosengeld angerechnet. Es wird für die Zeit des Urlaubsanspruchs kein Arbeitslosengeld gezahlt.

Empfehlenswert ist es, vorher eine Aufstellung zu machen, wie hoch der Urlaubsanspruch ist. Ein Fachanwalt an Ihrer Seite hilft Ihnen dabei, damit Ihnen beim Jahresurlaub kein Fehler unterläuft.

Wird das Arbeitsverhältnis beispielsweise im ersten Arbeitshalbjahr beendet, wird der Resturlaub auf die Monate hochgerechnet. Anders sieht der Fall dagegen aus, wenn die Auflösung in der zweiten Jahreshälfte erfolgt. Dann besteht ein Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

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