Abmahnung im Arbeitsrecht

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Abmahnung Arbeitsrecht Anwalt

Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Eine Abmahnung wird durch den Arbeitgeber ausgesprochen und basiert auf einer Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers. Es handelt sich dabei um einen Regelverstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten, welche im Arbeitsvertrag Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz festgehalten sind. Aber es gibt einige wichtige Dinge zu beachten, wenn das Abmahnen seitens des Arbeitgebers ausgesprochen wird, ebenso wenn der Arbeitnehmer sie nach einer gewissen Zeit nach diesen Vorfall wieder aus der Personalakte löschen lassen möchte. Rechtsanwalt Steinbacher klärt für Sie über diesen speziellen Sachverhalt aus dem Bereich des Arbeitsrechts auf. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen und wie Sie gegen Abmahnungen vorgehen können.

philipp-steinbacher-arbeitsrecht-muenchen-80x80Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher ist seit mehr als 20 Jahren als Jurist in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher finden Sie unter:

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Wie werden Abmahnungen im Recht für Arbeit geregelt?

Eine einfache Ermahnung oder eine Belehrung, die durch den Arbeitgeber erfolgt, stellt noch keine Bedrohung des bestehenden Arbeitsverhältnisses dar. Dies ist erst dann der Fall, wenn der Arbeitgeber abmahnt. Es müssen einige Dinge erfüllt sein, damit es sich um eine Abmahnung im rechtlichen Sinne handelt, und zwar:

  • detaillierte Beschreibung des Fehlverhaltens: Das Verhalten, welches zum Vertragsverstoß geführt hat, muss beim Abmahnen genau angegeben werden. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass Uhrzeit und der Tag genannt werden, an welchem der Verstoß begangen wurde. Es reicht also nicht aus, wenn auf eine wiederholte, nicht zufriedenstellende Arbeitsqualität oder dergleichen hingewiesen wird.
  • Bemängelung des Vertragsverstoßes: Das Abmahnen muss auf einer ausführlichen, nachvollziehbaren Begründung basieren. Entscheidend ist, dass ein Hinweis an den Arbeitnehmer erfolgt, das solches Fehlverhalten zu vermeiden ist.
  • Androhung einer Kündigung: Sollte es zu einer Wiederholung des Verhaltens kommen, so ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers möglich. Auf diesen Umstand muss beim Abmahnen hingewiesen werden.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • kompetenter, erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München
  • über 15 Jahre Erfahrung, Kündigungsschutz.
  • wir vergeben Termine schnell und flexibel – sogar in den Abendstunden

Die Kanzlei Steinbacher Rechtsanwälte

Lernen Sie unser Team kennen:

Rechtsanwalt München Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Philipp Steinbacher absolvierte an der Ludwigs-Maximilians-Universität München sein rechtswissenschaftliches Studium, welches er mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen im Jahre 2002 abschloss. Noch während des Studiums war er persönlicher Assistent von Prof. Dr. Dr. Heinrich Scholler an der LMU im Institut für Politik und Öffentliches Recht.

Rechtsanwältin München Arbeitsrecht
Rechtsanwältin, Partnerin Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Susanna Biernath ist seit 2011 als Rechtsanwältin zugelassen und war seit Mai 2011 gemeinsam mit Philipp Steinbacher in der Kanzlei Leisner Steinbacher Baum tätig.

Seit 2018 ist Susanna Biernath Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Rechtsanwalt, Partner Dipl.-Kfm. (Univ.) Fachanwalt für Insolvenzrecht
FRANK JAEGER
Rechtsanwalt, Partner Dipl.-Kfm. (Univ.) Fachanwalt für Insolvenzrecht

Frank Jaeger studierte von 1990 bis 1995 Betriebswirtschaftslehre und Philosophie in Bamberg und anschließend von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaften an der LMU München.
Im Jahr 2002 erfolgte nach dem Referendariat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der Eintritt in eine internationale Insolvenzverwaltungskanzlei mit Sitz in Ulm, für die er bis 2007 tätig war; dabei ab 2005 als Prokurist und Niederlassungsleiter des Standortes in Münster / Wstf.

RA Nehir Aydogan
NEHIR AYDOGAN
Rechtsanwältin

Nach dem Abitur am Adolf-Weber-Gymnasium, München widmete Nehir Aydogan sich dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian Universität München.

Rechtsanwältin Aydogan hat ihre Tätigkeitsschwerpunkten im Vertrags-, Arbeitsrecht und allgemeinen Zivilrecht.

Stimmen unserer Mandanten

Philipp Steinbacher ist ein souveräner und erfahrener Meister seines Fachs. Eine seiner Stärken ist die profunde Kenntnis beider Seiten, Arbeitgeberseite UND Arbeitnehmerseite.

Karl H. 

Herr Steinbacher ist ein exzellenter Fachmann in Sachen Arbeitsrecht. Seine Beratung sowie seine Einschätzungen haben Hand und Fuß, und er besticht überdies mit Offenheit und Ehrlichkeit. Ich kann ihn nur bestens empfehen!

Barbara S.

 

Für wen übernimmt die Kanzlei Steinbacher die Vertretung?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei übernimmt die Vertretung für folgende Klientengruppen:

Unverbindliche
Beratung
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Wer darf arbeitsrechtlich abmahnen?

Das Abmahnen findet vor dem Aussprechen einer Kündigung statt, die aus einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers resultiert. Sie stellt eine wichtige Voraussetzung dar, um später die Kündigung begründen zu können. Grundsätzlich sollen Abmahnungen den Arbeitnehmer auf sein Verhalten, dass gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt, hinweisen, ihn vor den möglichen Konsequenzen warnen und als Ermahnung dienen. Allerdings muss diese selber auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Damit das Abmahnen rechtlich wirksam ist, gilt es, auf bestimmte Formalia und inhaltliche Aspekte zu achten. Sind diese nicht gegeben, so ist es seitens des Arbeitnehmers möglich, eine Löschung aus der Personalakte zu erwirken.

Grundsätzlich soll das Abmahnen den Zweck eines ernst gemeinten Hinweises erfüllen. Daher muss der Grund, warum der Arbeitnehmer abgemahnt wurde, detailliert beschrieben werden.

Gibt es einen Unterschied zur Ermahnung?

Eine Abmahnung lässt sich an den entscheidenden drei Punkten erkennen: Beschreibung des Vertragsverstoßes, Rüge des Fehlverhaltens und Kündigungsandrohung. Sind diese drei Punkte nicht gegeben, handelt es sich lediglich um eine Ermahnung seitens des Arbeitgebers. Natürlich sollte auch diese nicht einfach unbeachtet bleiben, denn schließlich stellt sie sozusagen die Vorstufe dar.

Wer darf das Abmahnen aussprechen? Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Generell erfolgt das Abmahnen meist durch den Arbeitgeber, der diese gegenüber dem Arbeitnehmer ausspricht. Allerdings sind auch Arbeitnehmer dazu berechtigt, den Chef oder die Führungsetage auf ein Fehlverhalten hinzuweisen, was gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt.

Wichtig ist, dass nicht nur der Arbeitgeber alleine zur Aussprache des Abmahnens berechtigt ist. Jeder, der dazu berechtigt ist, dem jeweiligen Arbeitnehmer Arbeitsaufträge oder Weisungen zu geben, darf im Zweifel auch abmahnen.

Aufhebungsvertrag

Welche Form? Schriftlich oder mündlich?

Abmahnungen müssen keine besonderen formellen Vorgaben einhalten. So ist es nicht erforderlich, dass sie ausschließlich in schriftlicher Form, also beispielsweise als Brief, erfolgt. Selbst Abmahnungen per E-Mail oder mündlich, sowohl persönlich als auch am Telefon, sind möglich. 

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Eine Verjährungsfrist existiert im Recht für Arbeit nicht und so hat sie, ob schriftlich oder mündlich, grundsätzlich immer Bestand. Allerdings gibt es auch in diesem Punkt Einschränkungen. Schließlich wäre es nicht in Ordnung, wenn eine Kündigung aufgrund eines Fehlverhaltens ausgesprochen wird, das Jahre zurückliegt. Diese verjährt also nicht, sondern wird im Laufe der Zeit weniger wichtig. Ist es also nach dem schriftlichen oder mündlichen Hinweis auf das Fehlverhalten so, dass der Arbeitnehmer sich vorbildlich benimmt, büßt das Schriftstück an Wichtigkeit ein.

Kommt es dann nach einiger Zeit wieder zu einem Pflichtenverstoß, ist es zu empfehlen, neuerlich den Arbeitnehmer abzumahnen.

Hinsichtlich der Entfernung des Vermerks aus der Personalakte gibt es keine klaren Regelungen. Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Abmahnungen aus der Akte gestrichen werden. Allerdings ist es möglich, gerichtlich eine Entfernung zu erwirken. Diesem wird meist zugestimmt, wenn der Eintrag vor mehreren Jahren erfolgt ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, ob in diesen Jahren weitere Pflichtverstöße vorliegen.

Was muss bei einer arbeitsrechtlichen Gegendarstellung beachtet werden?

Als Alternative zu einem gerichtlichen Vorgehen gegen die Abmahnung, kann der Arbeitnehmer auch eine Gegendarstellung erstellen. Dies ist auch sehr wichtig, da das Abmahnen der erste Schritt zum Verlust des Arbeitsplatzes darstellen kann. Die Gegendarstellung sollte schriftlich erfolgen und den vermeintlichen Pflichtenverstoß aus Sicht des Arbeitnehmers schildern.

Ist die Gegendarstellung seitens des Arbeitnehmers erfolgt, muss diese ebenfalls in die Personalakte aufgenommen werden. Dies gilt auch für weiterführende Erklärungen in schriftlicher Form, welcher der Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang noch äußert.

Ist eine Frist einzuhalten?

Nein, eine Frist im Zusammenhang mit der Erstellung einer Gegendarstellung gibt es nicht. So hat der Arbeitnehmer prinzipiell immer das Recht eine entsprechende Darstellung in der Personalakte hinzuzufügen. Allerdings ist es natürlich nicht empfehlenswert, die Gegendarstellung erst nach einigen Monaten zu machen

Abfindung

Gründe – was ist erlaubt?

Es gibt viele Gründe, die als Basis für Abmahnungen im Arbeitsrecht genommen werden. Die Frage ist nur, ob sie alle auch rechtlich gesehen haltbar sind. Fachanwalt Steinbacher in München klärt Sie auf

Wegen Fehler

Ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz, was sich auf die Qualität und die Quantität der Arbeitsleistung auswirkt, kann einen Grund zum Abmahnen darstellen. Allerdings ist es wichtig, dass dieser Nachlass an Arbeitsqualität über einen längeren Zeitraum besteht. Ein kurzzeitiger Abfall der Leistung ist in der Regel noch kein ausreichender Grund, um einen Arbeitnehmer abzumahnen. In diesem Fall empfiehlt es sich, erst einmal mündlich einer Ermahnung auszusprechen.

Ein dauerhafter Abfall der Arbeitsleistung wiederum stört nicht nur die Produktivität des Betriebs, sondern wirkt sich oft auch negativ auf das Betriebsklima aus. Ist dies der Fall, sollte das Abmahnen und, bei Nicht-Änderung des Verhaltens, eine Kündigung erfolgen. Wichtig ist, dass die schlechte Arbeitsleistung seitens des Arbeitgebers auch wirklich belegt wird.

Wegen zu spät kommen

Natürlich ist es durchaus möglich, dass Sie einmal nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen. Die Gründe hierfür fallen ganz unterschiedlich aus. Ein verspäteter Arbeitsbeginn stellt einen Grund für eine Abmahnung dar, wenn der Arbeitnehmer dies auch zu verantworten hat. Es liegt alleine im Ermessen des Arbeitgebers, ob bei einem Zuspätkommen abgemahnt wird oder nicht. Gerade wiederholte Verspätungen, die zur Störung des betrieblichen Ablaufs führen, sind ein Grund, um den Arbeitnehmer abzumahnen.

Gründe:

  • Kommen Sie das erste Mal zu spät, wird nur in seltenen Fällen abgemahnt
  • Meist führen erst mehrere Vorkommnisse dieser Art dazu
  • Immer daran denken: Das Abmahnen stellt im Prinzip die Vorstufe zu einer Kündigung dar, die im weiteren Verlauf erfolgt – sofern sich das Verhalten des Arbeitnehmers nicht bessert. Ob eine gerichtliche Anfechtung Sinn macht, erklärt Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Kann man wegen einer Beleidigung abgemahnt werden?

Wo viele Menschen zusammentreffen, wie etwa auf der Arbeit, ist es möglich, dass es im Laufe der Zeit zu Konflikten kommt. Im Rahmen dieser Konflikte sind natürlich auch hitzige Wortgefechte möglich, die nicht immer gesittet ablaufen – zumindest nicht im verbalen Sinne. Kommt es zu Beleidigungen, ist das Risiko hoch, eine Abgemahnt zu werden. Schließlich ist ein respektvoller Umgang zwischen den Mitarbeitern die Basis für ein gutes Arbeits- und Betriebsklima, was Ziel aller Arbeitgeber ist.

Im Arbeitsrecht gibt es zwei Formen, die bei Beleidigung am Arbeitsplatz auftreten: Äußerungen, deren Inhalt beleidigend ist, und formale Beleidigungen. Bei der letzt genannten Variante spielen die äußere Form und der Gesamtzusammenhang der Situation eine Rolle, ob es sich um eine Beleidigung handelt oder nicht.

Kommt es zu Beleidigungen zwischen Arbeitnehmern, sollten die Arbeitnehmer versuchen, den Konflikt zuerst unter sich zu klären. Ist dies nicht machbar, so sollte der Vorgesetzte hinzugezogen werden. Dieser muss nicht sofort die Abmahnung aussprechen, sondern kann auch ermahnend einschreiten. Helfen alle Bemühungen nichts, stellt das Abmahnen durch den Arbeitgeber die letzte Alternative dar, um den Betriebsfrieden zu schützen.

Anwalt Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Steinbacher – welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat in einem Unternehmen bei einer Abmahnung?

Generell hat der Betriebsrat bei Abmahnungen nur wenig Mitsprache- oder Mitbestimmungsrecht. Allerdings ist es Usus in Betrieben, dass der Betriebsrat über die Erteilung unterrichtet wird. Eine rechtliche Grundlage für eine Information des Betriebsrats gibt es allerdings nicht.

Außerdem ist es möglich, dass der Arbeitnehmer selber den Kontakt zum Betriebsrat sucht, um sich Hilfe zu holen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn es zu einer ungerechtfertigten Rüge des Fehlverhaltens gekommen ist.

Hat der Arbeitgeber sich dazu entschieden, ein sogenanntes Unterrichtungsverfahren in die Wege zu leiten, erhält der Betriebsrat die Möglichkeit, mitzuwirken. Eine Mitbestimmung wird es aber bei Abmahnungen innerhalb des Betriebs nicht geben.

Sie sind ungerechtfertigt abgemahnt worden?

Eine ungerechtfertigte Abmahnung, die keine Formfehler aufweist, ist ein Grund, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass Sie unmittelbar reagieren und nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Suchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Betriebsrat, falls es einen solchen in Ihrem Unternehmen gibt. Gerade in kleinen Firmen ist oft kein Betriebsrat vorhanden. Dann sollte der Gang zum Fachanwalt bei Abmahnung erfolgen, welcher die weiteren Schritte in die Wege leitet.

Entweder erfolgt eine schriftliche Gegendarstellung. Diese gibt die strittigen Punkte wieder, welche seitens des Arbeitnehmers gegenüber der Abmahnung bestehen. Wichtig ist, dass die Punkte sehr ausführlich dargestellt werden. Denn: Die schriftliche Gegendarstellung wird, zusammen mit der Abmahnung, in der Personalakte hinterlegt. Und es ist, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, ein wichtiger Beweis.
Oder Sie möchten die Rechtswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen und das Schriftstück aus der Personalakte entfernt haben. Entscheidend ist, dass auf ungerechtfertigte Abmahnungen eine Reaktion erfolgt.

Als Arbeitnehmer sollten Sie nicht alleine gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen, die in Ihren Augen ungerechtfertigt ist. Besser und erfolgsversprechender ist es, sich an einen Fachanwalt zu wenden. In unserer Anwaltskanzlei Steinbacher beraten und vertreten wir Sie, wenn es um Arbeitsrecht und Ihre Rechte als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber geht.

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