Schriftliche Abmahnung

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Anwalt für Schriftliche Abmahnung

Arbeitnehmer haben arbeitsvertragliche Pflichten die sie einzuhalten haben. Zu diesen gehört beispielsweise, das Arbeitsklima und auch die betrieblichen Abläufe nicht zu stören. Wird hiergegen verstoßen wird in der Regel abgemahnt. Allerdings bleibt es eine vertrauliche Angelegenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist Seitens des Arbeitgebers grundsätzlich nicht erlaubt, die Sache zu einem öffentlichen Thema zu machen oder mit anderen Angestellten darüber zu rede

philipp-steinbacher-arbeitsrecht-muenchen-80x80Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher ist seit mehr als 20 Jahren als Jurist in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher finden Sie unter:

„Über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher“.

Gründe:

  • Der Konsum von Alkohol oder Drogen während der Arbeitszeit
  • Es wird im Betrieb, trotz ausdrücklichen Verbots, geraucht
  • Eine Arbeitsverweigerung hat stattgefunden
  • Es kam zu Handgreiflichkeiten seitens des Arbeitnehmers
  • Ausländerfeindliche Äußerungen seitens des Arbeitnehmers

Natürlich gibt es viele Betriebe, in welchen das Rauchen gestattet ist. Allerdings meist nur in den Pausen und nicht während der Arbeitszeit. Wird diese Regelung umgangen, ist dies Grund für das schriftliche Abmahnen.

Wann ist die schriftliche Form nicht wirksam?

Es gibt auch Verhaltensmuster des Arbeitnehmers, die das Abmahnen im Arbeitsrecht nicht rechtfertigen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn die Arbeitsleistungen nicht ganz mit denen der anderen Arbeitnehmer konkurrieren kann. In diesem Fall ist es angebracht, zuerst das persönliche Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber anzustreben. Auch eine Ermahnung in mündlicher Form ist bei einer nachlassenden Leistung die bessere Alternative als ein Abmahnungsschreiben an den Arbeitnehmer.

Entscheidend für die Gültigkeit ist, dass das gerügte Fehlverhalten des Arbeitnehmers auch schwerwiegend genug ist. Gerade im Arbeitsrecht ist dies immer noch ein Streitpunkt. So gibt es Gründe, die eine Abmahnung nicht wirklich rechtfertigen. Dazu zählt beispielsweise ein Zuspätkommen des Arbeitnehmers aufgrund von Glatteis, Schneeregen oder anderen widrigen Wetterbedingungen. Auch ein Streik bei öffentlichen Verkehrsmitteln, welcher die Verspätung verursacht hat, ist noch kein Grund für eine schriftliche Abmahnung. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer für das Fehlverhalten auch wirklich verantwortlich ist und keine äußeren Faktoren eine Rolle spielen.Anwalt schriftliche Abmahnung (1)

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