Aufhebungsvertrag Anwalt

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Aufhebungsvertrag Anwalt München

Aufhebungsvertrag - Was ist das?

Kommt es zu einer beiderseitigen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses, sprich seitens des Arbeitgebers und Arbeitnehmers, wird ein sogenannter Aufhebungsvertrag geschlossen. Hier ist gleich der erste wesentliche Unterschied zu einer Kündigung zu erkennen: Bei einer Aufhebungdes Arbeitsvertrag sind beide Seiten einverstanden, eine Kündigung erfolgt nur einseitig. Für den Abschluss eines solchen Vertrages ist immer die Zustimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber erforderlich, festgehalten in schriftlicher Form. Die Vertragsform, die keiner speziellen inhaltlichen Gestaltung unterliegt, kann auch als Auflösungsvertrag bezeichnet werden.

philipp-steinbacher-arbeitsrecht-muenchen-80x80Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher ist seit mehr als 20 Jahren als Jurist in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher finden Sie unter:

„Über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher“.

Der Aufhebung des Arbeitsvertrag im Kurzcheck

  • stimmen beide Vertragspartner zu, wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst
  • Anspruch auf Abfindung besteht nicht – Forderung einer Entschädigungszahlung ist möglich – eine lange Betriebszugehörigkeit macht die Zahlung einer Entschädigung wahrscheinlich
  • kommt es zu Zahlung einer Abfindung, müssen Sie keine Abgaben zur Sozialversicherung davon abführen
  • zusätzliche Klauseln im Auflösungsvertrag sind möglich – beispielsweise, dass seitens des Arbeitgebers ein gutes, aussagekräftiges Arbeitszeugnis angefertigt wird
  • eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist nach einem Auflösungsvertrag möglich, sogar wahrscheinlich

Sie erhalten einen Auflösungsvertrag / Kündigung – an was Sie nun denken sollten:

  • Unterschreiben Sie nicht sofort den Vertrag, der Ihnen vom Arbeitgeber vorgelegt wird – eine Bedenkzeit von mehreren Tagen ist immer empfehlenswert
  • Nehmen Sie sich Zeit, um die einzelnen Klauseln des Auflösungsvertrags zu studieren – fachlicher Rat durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist sinnvoll
  • die Frage nach einer Abfindung und in welcher Höhe klären Sie mit einem Fachanwalt für Aufhebungsverträge
  • suchen Sie den Kontakt zur Agentur für Arbeit – fragen Sie nach, ob eine Sperrzeit auf Sie zukommt

Die Kanzlei Steinbacher Rechtsanwälte

Lernen Sie unser Team kennen:

Rechtsanwalt München Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Philipp Steinbacher absolvierte an der Ludwigs-Maximilians-Universität München sein rechtswissenschaftliches Studium, welches er mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen im Jahre 2002 abschloss. Noch während des Studiums war er persönlicher Assistent von Prof. Dr. Dr. Heinrich Scholler an der LMU im Institut für Politik und Öffentliches Recht.

Rechtsanwältin München Arbeitsrecht
Rechtsanwältin, Partnerin Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Susanna Biernath ist seit 2011 als Rechtsanwältin zugelassen und war seit Mai 2011 gemeinsam mit Philipp Steinbacher in der Kanzlei Leisner Steinbacher Baum tätig.

Seit 2018 ist Susanna Biernath Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Rechtsanwalt, Partner Dipl.-Kfm. (Univ.) Fachanwalt für Insolvenzrecht
FRANK JAEGER
Rechtsanwalt, Partner Dipl.-Kfm. (Univ.) Fachanwalt für Insolvenzrecht

Frank Jaeger studierte von 1990 bis 1995 Betriebswirtschaftslehre und Philosophie in Bamberg und anschließend von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaften an der LMU München.
Im Jahr 2002 erfolgte nach dem Referendariat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der Eintritt in eine internationale Insolvenzverwaltungskanzlei mit Sitz in Ulm, für die er bis 2007 tätig war; dabei ab 2005 als Prokurist und Niederlassungsleiter des Standortes in Münster / Wstf.

RA Nehir Aydogan
NEHIR AYDOGAN
Rechtsanwältin

Nach dem Abitur am Adolf-Weber-Gymnasium, München widmete Nehir Aydogan sich dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian Universität München.

Rechtsanwältin Aydogan hat ihre Tätigkeitsschwerpunkten im Vertrags-, Arbeitsrecht und allgemeinen Zivilrecht.

Stimmen unserer Mandanten

Philipp Steinbacher ist ein souveräner und erfahrener Meister seines Fachs. Eine seiner Stärken ist die profunde Kenntnis beider Seiten, Arbeitgeberseite UND Arbeitnehmerseite.

Karl H. 

Herr Steinbacher ist ein exzellenter Fachmann in Sachen Arbeitsrecht. Seine Beratung sowie seine Einschätzungen haben Hand und Fuß, und er besticht überdies mit Offenheit und Ehrlichkeit. Ich kann ihn nur bestens empfehen!

Barbara S.

 

Für wen übernimmt die Kanzlei Steinbacher die Vertretung?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei übernimmt die Vertretung für Aufhebungsverträge von folgenden Klientengruppen:

Unverbindliche
Beratung
Unverbindliche
Beratung

Wann wird ein Aufhebungsvertrag in der Regel angewendet?

Dieser Vertrag wird seitens des Arbeitgebers oft dann angeboten, wenn betriebsbedingt eine Entlassung ansteht. Aber auch umgekehrt ist der Prozess möglich. So ist es für den Arbeitnehmer sinnvoll, einen Vertrag dieser Art dem Arbeitgeber anzubieten, wenn eine neue Arbeitsstelle möglichst schnell angetreten werden soll. Ziel des Auflösungsvertrags ist es dann, die geltenden Kündigungsfristen in beiderseitigem Einverständnis zu verkürzen.

Was muss drin stehen?

Bei einer Aufhebung des Arbeitsvertrags handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird. Festgehalten ist, dass das Beschäftigungsverhältnis beendet wird. Folgende Punkte unterscheiden den Vertrag von einer normalen Auflösung des Arbeitsverhältnisses:

  • die Einhaltung der Kündigungsfrist entfällt
  • es kommt zum Wegfall des gesetzlichen Kündigungsschutzes
  • der Betriebsrat muss nicht angehört werden

Schlussendlich entscheidet die Partei, welche die Aufhebung der Arbeitsstelle angeboten bekommen hat, darüber, ob sie diese auch annimmt. Immerhin verzichten Arbeitnehmer auf viele Rechte, sodass es sich empfiehlt, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Unter Umständen ist es besser, eine Kündigung zu erhalten und in der Folge eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

Wann ist der Vertrag gültig?

Auch bei diesem Vertrag müssen spezielle Kriterien einhalten werden, um die Gültigkeit zu gewährleisten:

  • Richtige Form des Vertrags: Ein Vertrag zur beiderseitigen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses muss in schriftlicher Form erfolgen und die Unterschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufweisen. Auch ein Vertreter mit entsprechenden Weisungsrechten kann statt des Arbeitgebers seine Unterschrift unter den Vertrag setzen.
  • Kein Zustimmungszwang: Bei dem Angebot, einen Auflösungsvertrag zu erhalten, darf kein Druck ausgeübt werden.
  • Verbot bei Betriebsübergang: Wird im Rahmen eines Betriebsübergangs die Möglichkeit zur vertraglichen Aufhebung angeboten, kann dies im Einzelfall eine Umgehung des § 613a BGB darstellen und unwirksam sein. Spätestens an diesem Punkt sollten Sie den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in München einholen.

Ist ein Rücktritt des Arbeitnehmers möglich?

Kommt der Arbeitgeber den Pflichten aus dem Auflösungsvertrag nicht nach, etwa der Zahlung einer Abfindung, so ist es dem Arbeitnehmer gestattet, vom Vertrag zurückzutreten. Dabei ist zu beachten, dass die Pflichtversäumnis in der Regel erst beim Arbeitgeber angemahnt werden muss.

Wurde der Auflösungsvertrag in der Annahme geschlossen, dass der Betrieb geschlossen wird und es kommt doch nicht zu einer Schließung, so greift ebenfalls das Rücktrittsrecht.

Abfindung

Was sollte in der Probezeit beachtet werden?

Bei einer Aufhebung des Arbeitsvertrag, der in der Probezeit angeboten wird, gibt es folgende Punkte zu bedenken:

  • Probezeit besteht für maximal 6 Monate – während dieser Zeitspanne sind Kündigungen möglich
  • bei nicht bestandener Probezeit kommt es zu einer ordentlichen Kündigung – eine Kündigungsschutzklage hat dann nur selten Erfolg

Aus diesen Gründen wird meist nur äußerst selten ein Auflösungsvertrag für Angestellte in der Probezeit seitens des Arbeitgebers angeboten

Ist ein Auflösungsvertrag wegen Krankheit gültig?

Eine Krankheitsphase schließt eine Kündigung nicht aus. Da stellt ein Aufhebungsvertrag, im Idealfall mit einer entsprechenden Entschädigungszahlung, eine gute Absicherung für den Arbeitnehmer dar.

Ist die Aufhebung des Arbeitsvertrag wegen Krankheit laut Arbeitsrecht rechtens?

Ein Aufhebungsvertrag, der aus krankheitsbedingten Gründen in beiderseitigem Einverständnis geschlossen wird, ist rechtlich gesehen wirksam. Die geltenden Kündigungsfristen haben in diesem Fall keinen Bestand mehr. Weitere Vorteile, die mit dieser Art Vertrag verbunden sind:

  • für Arbeitgeber ist eine lange Krankheit des Arbeitnehmers mit hohen Kosten verbunden – eine einvernehmliche Auflösung spart Kosten
  • Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, nach der Krankheitsphase schneller eine neue Stelle anzutreten
  • der Betriebsrat muss bei dieser Form des Auflösungsvertrags nicht angehört werden
  • Nachweis von gesundheitlichen Problemen ist erforderlich
    schriftliche Form ist vorgeschrieben

Infos zum Auflösungsvertrag nach der Elternzeit:

Durch Schwangerschaft und der anschließenden Elternzeit ist ein langer Verzicht auf die Arbeitnehmerin gegeben. So macht es für Arbeitgeber Sinn, diesen Vertrag der Aufhebung anzubieten.

Kommt der Arbeitgeber den Pflichten aus dem Auflösungsvertrag nicht nach, etwa der Zahlung einer Abfindung, so ist es dem Arbeitnehmer gestattet, vom Vertrag zurückzutreten. Dabei ist zu beachten, dass die Pflichtversäumnis in der Regel erst beim Arbeitgeber angemahnt werden muss.

Wurde der Auflösungsvertrag in der Annahme geschlossen, dass der Betrieb geschlossen wird und es kommt doch nicht zu einer Schließung, so greift ebenfalls das Rücktrittsrecht.

Häufige Fragen:

Ja, dieser hat auch während der Schwangerschaft seine Gültigkeit

Dies hängt davon ab, aus welchem Grund der Aufhebungsvertrag geschlossen wurde und wie hoch die vereinbarte Abfindung ausfällt. Ebenfalls spielt es eine Rolle, wer die Initiative zum Auflösungsvertrag ergriffen hat. Bei schwerwiegenden Gründen, welche für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sprechen, entfällt meist die Sperrzeit bei den Bezügen.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer dürfen den Abschluss des Vertrags verweigern. Schließlich ist das beiderseitige Einverständnis eine wichtige Voraussetzung für diesen Vertrag.

Der Widerruf des Vertrags ist nicht erlaubt, lediglich eine Anfechtung unter bestimmten Voraussetzungen ist möglich. Dies gilt beispielsweise bei arglistigen Täuschungen oder Drohungen.

Ja, die Initiative für den Auflösungsvertrag kann auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. So entfallen die geltenden Kündigungsfristen und es ist möglich, sich auf eine entsprechende Entschädigungszahlung zu einigen.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht München
Rechtsanwalt Arbeitsrecht München

Sobald die Zustimmung für den Vertrag erfolgt, liegt die Aufklärungspflicht beim Arbeitgeber. So muss der Arbeitgeber beispielsweise auf verschiedene Risiken hinweisen, wie etwa die geltenden Zugehörigkeitsfristen bei Vorsorgeversicherungen. Ist dies nicht geschehen, hat der Arbeitgeber seine Aufklärungspflicht vernachlässigt und kann belangt werden.

Bei Angestellten in leitender Position besteht generell keine Notwendigkeit, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Immerhin unterliegen sie dem gleichen Kündigungsschutz wie normale Angestellte. Bei Geschäftsführern werden Aufhebungsverträge dennoch sehr oft abgeschlossen.

Nein, denn ein Auflösungsvertrag entbindet beide Seiten von der Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen. So ist es beispielsweise auch möglich, in dem Vertrag andere Fristen festzulegen. Bedingung ist auch hier wieder, dass beide Parteien einverstanden sind.

Die Überstunden verfallen nicht, sondern werden durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Dies wird allerdings nur praktiziert, wenn keine Möglichkeit für den Arbeitnehmer besteht, diese im Betrieb noch abzuleisten.

Nein, dieser Vertragsform hat keine rechtliche Wirksamkeit. Er muss in schriftlicher Form erfolgen.

Natürlich ist für diesen Vertrag nicht der fachliche Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht erforderlich. Allerdings ist es empfehlenswert, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Dies ist besonders dann sehr vorteilhaft, wenn die andere Partei ebenfalls einen Anwalt an ihrer Seite hat.

Sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden?

Es ist empfehlenswert, bei einem Auflösungsvertrag einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Rechtsanwalt Steinbacher reizt den Verhandlungsrahmen für Sie aus und prüft den Vertrag auf etwaige unklare oder ungünstige Formulierungen. So lässt sich im Rahmen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses so manche böse Überraschung vermeiden.

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