Aufhebungsvertrag anfechten

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Aufhebungsvertrag anfechten – ist das möglich?​

Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um gegen einen abgeschlossenen Auflösungsvertrag vorzugehen. Dies ist nur bei arglistigen Täuschungen, Irrtümern oder Drohungen möglich.

philipp-steinbacher-arbeitsrecht-muenchen-80x80Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher ist seit mehr als 20 Jahren als Jurist in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher finden Sie unter:

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Wird Irrtum beim Arbeitnehmer anerkannt?

Dass sich ein Arbeitnehmer bei Abschluss des Vertrags irrt, kommt nur sehr selten vor und wird auch nur unter bestimmten Umständen von den deutschen Arbeitsgerichten anerkannt.

Widerrechtlicher Drohung vom Arbeitgeber:​

Kam es beim Abschluss des Aufhebungsvertrages zu einer widerrechtlichen Drohung seitens des Arbeitgebers, was schließlich zur Einwilligung des Arbeitnehmers geführt hat, ist der Grund für eine Anfechtung ausreichend. So gelten beispielsweise die Drohung mit Kündigung oder Strafanzeige als ausschlaggebende Anfechtungsgründe.

Aufhebungsvertrag anfechten bei arglistiger Täuschung durch den Arbeitgeber:​

Sorgt der Arbeitgeber absichtlich für einen Irrtum, so ist der Tatbestand der arglistigen Täuschung gegeben. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Behauptung über die Stilllegung des Betriebs aufgestellt wird. Dann ist ein Anfechtungsgrund vorhandenEine gerichtliche Aufhebungsvertrag AnfechtenAnfechtung des Auflösungsvertrags muss immer im Einzelfall geprüft werden.

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