Gegen Kündigung wehren
Welche Möglichkeiten gibt es, um sich gegen eine Kündigung zu wehren?
Einen wirksamen absoluten Schutz gegen eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers haben Arbeitnehmer nicht. Aber es besteht die Möglichkeit, etwas gegen die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu unternehmen, und zwar in Form einer Kündigungsschutzklage. Dann wird seitens des Arbeitsgerichts die Kündigung und damit die Auflösung auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Wichtig ist: Die Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens beim Arbeitsgericht eingehen. Ansonsten wird die Kündigung als von Anfang an als wirksam angesehen.
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Was passiert nach der 3 Wochen Frist?
Wurde die 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage versäumt, so ist eine Kündigungsschutzklage in der Regel wirkungslos. Dies gilt selbst dann, wenn in es zu Formfehlern oder Verstößen gegen den Kündigungsschutz gekommen sein sollte.
In Sonderfällen kann das Versäumen der 3-Wochen-Frist geheilt und die Kündigungsschutzklage nachträglich noch zugelassen werden. Nehmen Sie hierzu unverzüglich Kontakt zu uns au
Was passiert wenn die Klage gegen die Kündigung fristgerecht eingereicht wurde?
Wurde die Klage fristgerecht eingereicht und die Kündigung für unwirksam erklärt, so besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin. Es ist in diesem Fall also möglich, dass der Arbeitnehmer wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Meist ist dies aber nur selten der Fall, da das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht mehr vorhanden ist und auch das Betriebsklima hat in den meisten Fällen merklich gelitten. Dann macht es oftmals mehr Sinn, sich auf eine Abfindungszahlung zu einigen.
Kommt das Arbeitsgericht zur Entscheidung, dass die Entlassung wirksam ist, so kommt es zu einer Klageabweisung. Der Arbeitnehmer ist also gekündigt und hat keine Aussicht auf Entschädigungszahlung.

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- 12 Jahre Rechtstreit Erfahrung aim Arbeitsgericht
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